Informationen & Gesetze
Aus der Fülle der Gesetze und Richtlinien ist hier eine Auswahl für Sie zusammengestellt. Sie finden in der Navigationsleiste die wichtigsten Gesetze und Richtlinien der Universität, des Landes Baden-Württemberg und des Bundes zu
- Chancengleichheit
- Mutterschutz, Schwangerschaft und Elternzeit
- Bundeserziehungsgeld
- Betreuung eines kranken Kindes
- Außerplanmäßige Kinderbetreuungskosten
- Teilzeitarbeit
- Sicherheit rund um den Campus
- sexuelle Belästigung
- Beschäftigtenschutz
- Altersteilzeit
und weiteren Themen zum Lesen und Herunterladen.
Mutterschutzzeiten zählen bei Rente mit
Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst, die vor 1990 Kinder bekommen haben, können mit mehr Betriebsrente rechnen. Das Bundesverfassungsgericht kippte eine Regelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, nach der die Mutterschutzzeiten vor 1990 nicht in die Berechnung der Betriebsrente einbezogen wurde (AZ.: 1BvR 1409/10). Da viele Frauen, die in dieser Zeit Kinder bekommen haben, jetzt in Rente gehen, kann die Entscheidung deutliche Folgen haben. (dpa)
Urlaubsanspruch bei Elternzeit
Nach der Elternzeit wird der Urlaubsanspruch nur für volle Monate gekürzt. Angebrochene Monate bleiben bei der Kürzung des Urlaubs unberücksichtigt. Wer Elternzeit von z. B. Mitte Juni bis Mitte August nimmt, dessen Urlaub wird nur für den vollen Monat (Juli) anteilig um ein Zwölftel gekürzt. (AFP)
Dienstbefreiung
Eine Dienstbefreiung wird gewährt,
- wenn ein Elternteil, die Ehegattin/der Ehegatte oder ein Kind verstirbt (2 Tage)
- bei der Geburt eines Kindes für den Partner bzw. die Partnerin (1 Tag)


